Private Krankenversicherung und medizinisches Cannabis: Kosten können bei ärztlicher Verordnung und medizinischer Notwendigkeit erstattet werden.
Private Krankenversicherungen
Die private Krankenversicherung kann die Kosten für die Therapie mit medizinischem Cannabis erstatten. Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass du mit deinen Arztrechnungen nach GOÄ-Standard die Erstattung anfragen kannst.
Ob die Erstattung letztlich stattfindet, hängt von der Versicherung und dem mit dir geschlossenen Vertrag ab.
Es hat sich gezeigt, dass selbst innerhalb derselben Versicherung die Entscheidungen bzw. Begründungen unterschiedlich ausfallen können.
Die Abrechnungen kannst du bei deiner privaten Krankenversicherung direkt einreichen.
Bei manchen privaten Krankenversicherung ist im Zuge der Kostenerstattung ein ärztliches Gutachten erforderlich.
Ein privatärztliches Gutachten zur Kostenübernahme kann bei deinem Arzt frühestmöglich ab der zweiten Sprechstunde über dein Patienten Portal angefragt werden. Sprich hierfür am besten noch einmal mit deinem Arzt!
Gesetzliche Krankenversicherungen
Die Kooperationsärzte der Bloomwell besitzen keine Kassenzulassung und arbeiten rein privatärztlich.
Gründe dafür sind im Kassenarztsystem zu finden: dann läge nämlich ein Versorgungsauftrag vor und die Kooperationsärzte der Bloomwell hätten einen allgemeinärztlichen Versorgungsauftrag.
Sie müssten also das gesamte Spektrum anbieten und z.B. allen Patienten mit Diabetes, Bluthochdruck und ähnlichen Erkrankungen nach üblichen Standards behandeln.
Insofern können wir nur privatärztlich arbeiten und Formulare von gesetzlichen Krankenkassen demnach nicht ausfüllen.