Welche Voraussetzungen gelten für Privatversicherte?
Private Krankenversicherung und medizinisches Cannabis: Kosten werden bei ärztlicher Verordnung und medizinischer Notwendigkeit grundsätzlich erstattet.
Die private Krankenversicherung erstattet grundsätzlich die Kosten für die Therapie mit medizinischem Cannabis, wenn dafür eine ärztliche Verordnung vorliegt, der Patient das Arzneimittel in einer Apotheke erwirbt, die Therapie medizinisch notwendig ist und den Regeln der Schulmedizin entspricht, oder keine anderen schulmedizinischen Mittel und Methoden mit Aussicht auf den selben Erfolg zur Verfügung stehen.