Die Einhaltung der internationalen Good Manufacturing Practice (GMP) Richtlinien gewährleistet die Qualität und Standardisierung der medizinischen Cannabisprodukte.
Cannabisblüten unterliegen im medizinischen Gebrauch als Naturprodukt den international geltenden Richtlinien der Good Manufacturing Practice (GMP). Die Richtlinien umfassen dabei die gesamte Prozesskette und gelten dabei auch für den Anbau, die Ernte, die Analyse, die Lagerung, den Transport und die Weiterverarbeitung, wie auch der Distribution. Diese umfassenden Richtlinien stellen die Qualität der entsprechenden pharmazeutischen Produkte sicher und garantieren standardisierte Abläufe der zertifizierten Beteiligten.
Medizinisches Cannabis unterscheidet sich als rezeptpflichtiges Medikament natürlich insofern nicht von anderen rezeptpflichtigen Medikamenten, die pharmazeutischen Standards entsprechen müssen.
Alle Cannabis-Präparate haben ein Verwendbarkeitsdatum, bis zu welchem sich die Produkte als stabil in ihrer Wirkstoffkonzentration erwiesen haben, was durch eine sachgemäße Lagerung und Weiterverarbeitung sichergestellt werden muss.
Bei den medizinischen Cannabisblüten handelt es sich um Ausgangsstoffe zur Herstellung von Rezepturen. Jede Verordnung von Cannabisblüten ist eine individuelle, eigens für den Patienten hergestellte Zubereitung aufgrund einer Verschreibung. Bevor die Blüten in der Rezeptur Anwendung finden, werden die Ausgangsstoffe vom Apotheker auf Identität geprüft. Ohne diese Prüfung des Apothekers dürfen die Blüten nicht verwendet werden. Demzufolge ist die Abgabe im Originalgefäß rechtlich nicht zulässig.